Neue Ausbildungsordung tritt zum 1. August 2018 in Kraft

Seit vielen Jahren arbeitet das Steinmetzhandwerk an der Modernisierung seiner Ausbildungsordnung. Und das mit gutem Grund, denn die bisherige stammt noch aus dem Jahr 2003. Aktuelle Erfordernisse im Berufsbild machten eine Modernisierung daher dringend erforderlich.

Was ist neu – was bleibt?
Neu ist, dass die Lehrlinge auch in CAD/CNC-Technik unterrichtet werden, den Umgang mit künstlich hergestellten Steinen erlernen und im Thema Kundenorientierung intensiver unterrichtet werden. Alle Erweiterungen gelten für beide Fachrichtungen Steinmetzarbeiten und Steinbildhauerarbeiten. Die Berufsbezeichnung lautet weiterhin Steinmetz/Steinmetzin und Steinbildhauer/Steinbildhauerin.

Weiterhin wird es keine gestreckte Prüfung geben, sondern wie bisher eine Zwischenprüfung ohne Anrechnung auf die Abschlussprüfung. Neu ist allerdings das vielfach diskutierte "situative Fachgespräch" während der praktischen Prüfung, das mit einer Dauer von zehn Minuten geführt wird. Viele Prüfer sehen dieses Thema zwar kritisch, da die Prüflinge in der Situation sehr angespannt sind, aber letztendlich musste sich die Branche hier den Vorgaben unterwerfen und wird dies praktisch in geeigneter Form umsetzen. Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstands und richtet sich nach den in den ersten 18 Monaten vermittelten Inhalten gemäß Ausbildungsrahmenplan. Die Zwischenprüfung hat einen praktischen Prüfungsbereich, der sieben Stunden beanspruchen darf. Innerhalb dieser Zeit wird das situative Fachgespräch mit dem Prüfling geführt. Weiterhin sollen praxisbezogene Aufgaben in 180 Minuten schriftlich bearbeitet werden. Die Gesellenprüfung soll feststellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Die Prüfung teilt sich in fünf Prüfungsbereiche jeweils für die Fachrichtung Steinmetz und Steinbildhauer. Die beiden ersten Prüfungsbereiche sind die praktischen Aufgaben, das Prüfungsstück mit Dokumentation in 52 Stunden, die Arbeitsaufgabe mit situativem Fachgespräch innerhalb von maximal acht Stunden.

Die restlichen drei Bereiche sind schriftliche Ausführungen zu theoretischen Themen innerhalb 360 Minuten, davon je 150 Minuten für die Prüfungsbereiche Planung/Gestaltung und Fachtheorie und 60 Minuten für den Prüfungsbereich WiSo. Derzeit werden die Kurse für die ÜLU unter fachlicher Leitung und Aufsicht des Heinz-Piest-Instituts Hannover (HPI) sowie Beteiligung der Branche entwickelt.

Übergangsphase eingeräumt
Im Herbst wird das BIBB online eine Umsetzungshilfe "Ausbildung gestalten" veröffentlichen. Darin enthalten ist auch die angepasste "Durchführungsrichtlinie für die Zwischen- und die Gesellenprüfung". Das Redaktionsteam besteht aus Mitgliedern der Autoren der Ausbildungsordnung. Die neue Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 19. April 2018 veröffentlicht und gilt offiziell ab 1. August 2018. In der praktischen Umsetzung ist eine Übergangsfrist eingeräumt. Insbesondere die Ausbildungsstätten für die ÜLU müssen für die neuen Anforderungen teilweise noch die Voraussetzungen schaffen, insbesondere was die künstlich hergestellten Materialien betrifft (Lagerung, Arbeitssicherheit, Entsorgung).

(Veröffentlicht am 31. Juli 2018)