• Baurecht: Kostenlos Mängel beseitigen oder entgeltlich nachbessern?

    Ohne ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen, beauftragte ein Auftraggeber seinen Auftragnehmer mit einer Reparatur, die er ihm auch bezahlte. Später forderte er die gezahlte Summe zurück mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer selbst für den ursprünglichen Mangel verantwortlich sei. Das OLG gab ihm Recht.

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  • Baurecht: Verzugsbedingte Kündigungen

    Warum Auftragnehmer bei Bauverzögerungen auf eine lückenlose Dokumentation setzen müssen – sonst kann eine Kündigung vom Auftraggeber wegen Verzug schnell teuer werden.

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  • Baurecht: Abnahme trotz Mängel?

    Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Reagiert der Auftraggeber in dieser Zeit nicht und nennt keinen konkreten Mangel, gilt das Werk als abgenommen. Funktioniert diese Abnahmefiktion auch bei vorheriger Mängelrüge und trotz wesentlicher Mängel?

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  • Fördermittel zu Aus- und Weiterbildung

    Die Anforderungen an das Steinmetzhandwerk verändern sich stetig. Um die täglichen Herausforderungen zu meistern, ist die berufliche Weiterbildung ein wichtiges Tool, das auch finanziell gefördert wird. Eine Übersicht mit weiterführenden Links hat unsere Redaktion zusammengestellt.

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  • Recht: Wichtige Regeln zur Probearbeit

    Personalmangel ist für viele Natursteinbetriebe ein großes Problem. Wenn Fachkräfte nicht zu haben sind, behelfen sich viele mit Seiteneinsteigern und Bewerbern ohne Branchenerfahrung. Probearbeit ist dann besonders zu empfehlen

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  • Recht: Urlaub - Rückruf nur im Notfall

    Der Urlaub dient zur Erholung. Arbeitgeber dürfen die Ferien ihrer Beschäftigten nur in Notfällen unter- oder abbrechen. Betriebliche Engpässe gehören nicht dazu. Ob, wie und in welchem Umfang Arbeitgeber Mitarbeiter während ihres Urlaubs kontaktieren dürfen, regelt das Bundesurlaubsgesetz.

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  • Baurecht: Klären Sie den Bauherrn auf!

    Wirksam sind eine »Beschaffenheitsvereinbarung nach unten« und ein Bedenkenhinweis nur dann, wenn Sie dem Bauherrn die drohenden Folgen der geplanten Ausführung technisch und finanziell klar und verständlich kommunizieren.

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  • Baurecht: Bauzeitennachtrag - (Kein) Licht in Sicht

    Der Bundesgerichtshof (BGH) schränkt den »Bauzeitennachtrag« weiter ein. Auftragnehmer tun gut daran, Bauzeitenänderungen vertraglich zu vereinbaren.

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  • Baurecht: Rücktritt = Widerruf?

    Häufig möchte sich der Auftraggeber (AG) vor oder nach Ausführung vom Vertrag lösen – etwa durch »Rücktritt«, »Kündigung« oder »Anfechtung«. Ist er jedoch Verbraucher, kann sich dahinter ein »Widerruf« verbergen. Das zeigte ein Urteil des OLG Brandenburg (11.09.2025 - 10 U 69/24, nach IBR 2025 Heft 12).

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