Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Kleinunternehmen und Freiberufler

Foto: Pixabay.de


In einer Pressekonferenz am Montagmittag verkündeten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dass es ein 50 Mrd. € Hilfspaket für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler geben wird.

Aufgrund der Corona-bedingten Schwierigkeiten gebe es "erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von kleinen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständigen und Angehörigen der freien Berufe in Deutschland, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen", begründeten Wirtschafts- und Finanzministerium den Plan.

Statt Krediten soll es Soforthilfen geben: Einmalzahlungen in Höhe von 9.000 € für drei Monate erhalten Firmen mit bis zu 5 Mitarbeitern. Firmen mit bis zu 10 Angestellten sollen bis zu 15.000 € bekommen. 

Bereits einige Tage zuvor hatte Scholz gesagt: "Wir werden jedes Mittel nutzen das uns zu Verfügung steht. Die Corona-Pandemie verändert unser ganzes Leben." Er bestätigte ein Paket im Gesamtvolumen von rund 750 Mrd. €.
Altmaier sagte, weil die Regierung sich in den letzten Jahren an den Sparkurs gehalten habe, seien nun die Mittel da, die Belastungen zu tragen. Der Schutzschirm für die Unternehmen sei beispiellos. 
Er kündigte an, dass die Soforthilfen für Kleinunternehmen schnell ausgezahlt werden sollen.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, äußert sich positiv zum beschlossenen Hilfspaket: "Die nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und damit auch deren Arbeitsplätze sind notwendig, sachgerecht und angemessen. (...) Die vorgesehenen Maßnahmen knüpfen durchgängig an die höchst drängenden Problembereiche unserer Betriebe an - von der Liquiditätssicherung besonders auch für kleine Unternehmen bis hin zu notwendigen Erleichterungen z.B. im Zivil- und Insolvenzrecht. Die massive Ausweitung der Nettoneuverschuldung ist eine alternativlose Vorauszahlung auf ein dann wieder gesundetes Land.
Erwartet hätten wir gleichwohl weitere steuerliche Entlastungsschritte, wie die Rückzahlung der Umsatzsteuersondervorauszahlung sowie die Möglichkeit, auf Antrag die Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich erstellen zu müssen. Drängenden Handlungsbedarf sehen wir zudem für die wirtschaftliche Stabilisierung von beruflichen Bildungseinrichtungen, die für eine qualifizierte Ausbildung unverzichtbar bleiben. Auch die Frage der Anwendbarkeit von Kurzarbeitergeld für Azubis muss rasch geklärt werden."

(veröffentlicht am 25. März 2020)