Neue Corona-Hilfe beschlossen

In den letzten Tagen wurde eine Reihe neuer Corona-Hilfen beschlossen, u.a. eine Einführung der Verlustrechnung und eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Viele Maßnahmen werden jedoch kritisch betrachtet.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
SPD, CDU und CSU haben sich auf eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Die Neuregelung sieht vor, dass in den ersten drei Monaten die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze gelten. Das heißt, kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60 % und Beschäftigte mit Kindern 67 % des Lohnausfalls ausgezahlt. 
Ab dem 4. Monat sollen 70 bzw. 77 % und ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 % des Lohnausfalls gezahlt werden. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird davon abhängig gemacht, dass mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit ausfällt. Diese Regelung ist bis zum Jahresende gültig.
Für die Neuregelung erntet die Bundesregierung Kritik von unterschiedlichen Seiten. Manche Gewerkschaften halten die beschlossenen Erhöhungen für zu spät. Bis die Erhöhung greife, hätten die Beschäftigten bereits große finanzielle Schwierigkeiten und sie müssten Arbeitslosengeld II beantragen. 

Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt diese Entscheidung: "Es ist eine richtig gute Nachricht für zahlreiche Betriebe, dass sich Bund und Länder auf die Möglichkeit einer vorgezogenen Verlustverrechnung bereits im laufenden Jahr verständigt haben. Das verschafft vor allem den Betrieben einen finanziellen Puffer, denen krisenbedingt die Mittel ausgehen, weil ihnen die Einnahmen unverschuldet massiv wegbrechen und laufende Kosten weiter zu tragen sind." Er fordert aber auch, die Maßnahme auf alle Unternehmen auszuweiten: "Allerdings ist die zwischen den Koalitionären vereinbarte Begrenzung der Anwendung auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nicht sachgerecht. Denn auch größere Unternehmen plagen derzeit massive Liquiditätssorgen. Hier muss es eine weite Auslegung des Begriffs KMU geben. Eine Ausdehnung auf alle Unternehmen wäre notwendig. Diese Sofortmaßnahme entbindet aber auch nicht davon, die Regelung der Verlustverrechnung insgesamt dem veränderten wirtschaftlichen Rahmen anzupassen. Hier ist nun der Gesetzgeber aufgerufen, sowohl die betragsmäßige Begrenzung als auch die Beschränkung des Verlustvortrags auf das Vorjahr zu korrigieren."

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert
Wer arbeitslos wurde, bekam bisher zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I. Nun wurde der Bezugszeitraum für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre, vorausgesetzt sie waren zuvor mind. 24 Monate versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in Stufen auf bis zu 24 Monate an, vorausgesetzt sie waren mind. 48 Monate versicherungspflichtig. 

Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt
Um der von der Corona-Krise stark betroffenen Gastronomie unter die Arme zu greifen, wird vom 1. Juli 2020 bis zum 30.Juni 2021 der Mehrwertsteuersatz für Speisen von 19 auf 7 % gesenkt. Stimmen aus der Gastronomie sehen darin jedoch erst einen Nutzen, wenn Bars, Restaurant, Cafés etc. wieder öffnen dürfen. Solange man nur Abhol- und/oder Lieferservices anbieten könne, helfe die Senkung des Mehrwertsteuersatzes nicht.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des ZDH sieht die neuen Maßnahmen mit gemischten Gefühlen: "Das beschlossene Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses zur Abfederung sozialer und wirtschaftlicher Härten zeigt eine deutliche sozialpolitische Schieflage. Mit den (…) vorgesehenen Maßnahmen in einem Volumen von 10 Mrd. Euro werden überwiegend soziale Härten abgefedert, vor allem mit Ausweitungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer. Nicht sozial gerecht ist, dass Inhaber kleiner Betriebe im Extremfall direkt ALGII beanspruchen müssen. Wirtschaftliche Maßnahmen für die, die den Neustart gestalten und schultern müssen, also Unternehmen und Betriebe, kommen zu kurz. Zumindest ist es gut, dass man sich mit der vereinbarten Einführung der Verlustverrechnung für KMUs auf ein kurzfristig wirksames Instrument zur Liquiditätssicherung geeinigt hat. Der Hinweis, dass die Bundesregierung die Wirtschaft nicht weiter belasten will, ist unzureichend angesichts dessen, was für einen Neustart unbedingt an Entlastungen notwendig ist."

(veröffentlicht am 24. April 2020)