Grabmale sicher ausstellen

Vorbildlich gesichert: die Grabsteinausstellung der Messerschmidt GmbH in Crailsheim (Foto: Tobias Messerschmidt)

Von Holzlatten als Unterlage ist abzuraten, da sie durch wechselnde Feuchtigkeit sehr schnell verfaulen können und die Wahrscheinlichkeit für ein Umkippen des Steins dadurch noch erhöhen. (Foto: Alfred Wrede)

Viele Grabmalbetriebe haben auf ihrem Firmengelände eine größere Anzahl von Ausstellungssteinen stehen, die oft für Mitarbeiter wie Besucher jederzeit frei zugänglich sind. Leider kommt es in solchen Ausstellungen immer wieder zu Unfällen, was zeigt, dass hier in Sachen Standsicherung nicht immer mit der nötigen und vorgeschriebenen Sorgfalt gearbeitet wird.

Sicherheitsstandards für Grabmalausstellungen?
Für das standsichere Aufstellen von Grabsteine auf Friedhöfen gibt es zwei Vorschriften: die BIV-Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen und die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) der DENAK. Wer sich an die Vorgaben einer dieser Vorschriften hält, ist auf der (kipp)sicheren Seite. Aber welche Sicherheitsstandards gelten für Grabmalausstellungen?

Unternehmer haftet für alle Unfälle auf seinem Firmengelände
Wichtig zu wissen: Der Unternehmer haftet für alle Unfälle auf seinem Firmengelände und in seinem Arbeitsbereich. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen in seinem Betrieb zu beurteilen, die nötigen Schutzmaßnahmen zu ermitteln und diese Überlegungen auch zu dokumentieren
(§§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz). Die Gefährdungsbeurteilungen für die Beschäftigten gelten auch für alle Besucher des Firmengeländes.

Tipps zu Schutzmaßnahmen
Welche Schutzmaßnahmen ein Firmeninhaber ergreifen kann, um seine Ausstellung zu sichern, erklärt Alfred Wrede, seit 2003 als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Firmen, Verbände und Behörden aktiv in unserer nächsten Ausgabe, die am 1. Juli erscheint.

(Erschienen am 29.06.2016)

Autorin: Susanne Storath