Wissenswertes für Sachverständige

BIV-Sachverständigentreffen 2024 in Frankfurt, links im Bild Bundesinnungsmeister Markus Steininger (Foto: Harald Zahn)

Das 59. Sachverständigentreffen des Bundesverbands Deutscher Steinmetze (BIV) am 16. März 2024 in Frankfurt, organisiert und moderiert von Harald Zahn und Bundesinnungsmeister Markus Steininger, hatte rund 60 Teilnehmer.

Der Geologe Dennis La Bouchardiere beschrieb die Entstehung der Gesteine und ihre Eigenschaften, bevor er aktuelle Schadensfälle mit verschiedenen Gesteinen erläuterte. Vor allem mit Verfärbungen und Imprägnierungen hätten es Sachverständige immer wieder zu tun. So sei ein Sandstein durch eine Imprägnierung nie säurebeständig.
 
Raphael Holzer, technischer Berater beim BIV, ging auf das Urteil zur EU-Norm bezüglich der Verwendung von Blei ein und wies auf die Teilnahme am Peter Parler-Preis hin. Katharina Bleutge, Rechtsanwältin und Justiziarin am Institut für Sachverständigenwesen IfS in Köln, erläuterte die juristisch richtige Verwendung von Begriffen, die Haftung von Gerichtssachverständigen und die kommende elektronische Aktenführung bei Gericht, zu der zukünftig eine Schulung notwendig sei.
 
Dr. Petra Egloffstein, Teamleiterin bei der Firma Sievert Baustoffe, stellte an verschiedenen Objekten die Verwendung von Trass-Kalk-Mörtel und alternativen Produkten bei der Sanierung von historischem Mauerwerk vor. Zum Thema Mörtel und Kleber mit bauaufsichtlicher Zulassung für die Restaurierung, hatte der Bildhauer und Restaurator Michael Diwo alle Hersteller angeschrieben und herausgefunden, dass für Dübellöcher und Ankermörtel der verschiedenen Hersteller keine bauaufsichtliche Zulassung für die Restaurierung existiert. Zum Schluss stellten Lothar Felkel und Harald Zahn Schadensfälle mit Steintreppen aus ihrer Praxis als Sachverständige vor.
 
(1.04.2024/wei)

Autor/in: Dipl.-Ing. Harald Zahn