Welche Toleranzen gelten?

Außenwandbekleidungen aus Naturwerkstein werden nach den Anforderungen der DIN 18 516 Teil 3 geplant und ausgeführt. Toleranzen bezüglich der Dicken von Fassadenbekleidungsplatten aus Naturwerkstein und Abweichungen bezüglich der Lage der Ankerdornlöcher sind in der DIN EN 1469 geregelt. Werden bei Kontrollprüfungen unvermeidbare Toleranzen in den Abmessungen der Fassadenplatten festgestellt, kommt es immer wieder zu Diskussionen, in wieweit Abweichungen von den Nennmaßen zulässig sind. Darauf macht der Deutsche Naturwerkstein-Verband (DNV) in einer Fachinformation aufmerksam. Auf Anfrage des DNV weist das Prüfamt für Standsicherheit der LGA Zweigstelle Würzburg in einer Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass:
• geometrische Abweichungen von Bauwerken und Bauteilen bei der Bauausführung oder Herstellung nicht zu vermeiden sind;
• Naturwerksteinplatten entsprechend der Norm DIN EN 1469 europäisch harmonisiert und geregelt sind;
• Mängelrügen hinsichtlich von Maßabweichungen von Naturwerksteinbekleidungen nur möglich sind, wenn die zugestandenen Toleranzen der DIN EN 1469 nicht eingehalten sind, oder wenn für ein Bauvorhaben vertraglich geringere Toleranzen vereinbart worden sind;
• eine Zurückweisung der DIN EN 1469 unter Hinweis auf die Nennmaße der DIN 18516-3 nicht möglich ist, weil es sich um eine europäische Norm handelt, die auch den Warenverkehr innerhalb der EU tangiert.
Zur Bewertung von Toleranzen von Naturwerksteinbekleidungen im Fassadenbau wird in der Stellungnahme der LGA auf die Normen für Toleranzen im Hochbau und auf die Regelungen der DIN 18516-3 hingewiesen. Danach sind die Toleranzen der DIN EN 1469 zu akzeptieren.

(9.10.2015)

Autor/in: Christiane Weishaupt