Neues Regelwerk für den Arbeitschutz auf Baustellen

Foto: BG BAU


Die BG BAU hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten überarbeitet. Sie ist seit dem 1. April gültig und löst die alte UVV ab. Neu ist, dass die Vorschrift künftig auch für Solo-Selbstständige gilt.

Die neue UVV Bauarbeiten wurde gestrafft und auf 13 Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.

Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung "Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38" ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden.
Die UVV Bauarbeiten hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet.

Mehr Informationen zur UVV unter www.bgbau.de

(veröffentlicht am 8. April 2020)