Meisterprämie auch in Baden-Württemberg ab 2020

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat beschlossen, eine Meisterprämie und eine Meistergründungsprämie für das Jahr 2020 einzuführen. Demnach soll jeder Absolvent, der eine Meisterprüfung erfolgreich abschließt, eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Voraussetzung ist, dass die Meisterprüfung in Baden-Württemberg abgelegt wurde und der Absolvent in diesem Bundesland wohnt oder angestellt ist.
Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold verspricht sich von der Meistergründungsprämie einen positiven Effekt auf das drängende Nachfolgeproblem: „Im baden-württembergischen Handwerk stehen in den kommenden Jahren rund 20.000 Übernahmen an. Wird hierfür keine Lösung gefunden, droht Verbrauchern ein massives Versorgungsproblem.“ Im Handwerk ist gerade der Meisterabschluss sehr häufig auch der Startschuss in die Selbstständigkeit.
Baden-Württemberg ist das zwölfte Bundesland, das den Meisterabschluss finanziell honoriert. Je nach Bundesland erhalten die Meisterinnen und Meister zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Von einer Gründungsförderung profitieren Existenzgründer in fünf Ländern. Voraussetzungen und Förderhöhe fallen sehr unterschiedlich aus. Eine Übersicht zu den Förderungen in den einzelnen Bundesländern gibt es hier.

(veröffentlicht am 2. Januar 2020)