Hinterschnittanker für Keramikplatten

An den Kranhäusern in Köln wurden Keil-Hinterschnittanker verwendet. (Foto: Rolf Heinrich)

Die Firma Keil in Engelskirchen meldet die Zulassung für den Hinterschnittanker KH für die rückseitige Befestigung aller Feinsteinzeugplatten nach EN 14411 durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Für die Hersteller solcher Platten entfällt damit der Zwang, eigene Zulassungen mit entsprechendem Prüfaufwand zu erwirken. 

Die Firma Keil verfügt nach eigenen Angaben über die erste Europäische Technische Bewertung ETA-03/0055 für ihren Anker zur rückseitigen Befestigung von Fassadenplatten aus keramischen Platten nach EN 14411 nach neuer Bauproduktenverordnung. Diese ETA erlaubt die Verwendung der Keil-Hinterschnittanker KH für Feinsteinzeugplatten bis zu einer beliebigen Größe für die ein Nachweis erbracht werden kann. Für bestimmte gängige Plattenformate bis zu einer Größe von 90 x 120 cm sind die charakteristischen Widerstände bei Windsog bereits in dieser ETA benannt.

Auch für Anwendungen oder Anforderungen außerhalb dieser Grenzen liegen laut Keil umfangreiche internationale Erfahrungen vor. Zur Beurteilung der Brauchbarkeit des Hinterschnittankers KH für den vorgesehenen Verwendungszweck und hinsichtlich der Anforderungen an die Nutzungssicherheit wurden u.a. folgende Versuche unternommen: Zentrische Zugversuche, Querzugversuche, Bauteilversuche, Versuche zur Funktionsfähigkeit unter wiederholter Belastung, Dauerlast, Frost-Tau-Wechselbedingungen und unter Wasseraufnahme. Verwendet wurde der Hinterschnittanker beispielsweise an den neuen Kranhäusern am Rheinauhafen in Köln.

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(3.2.2015)