Keine Erdbestattungen mehr wegen Corona?

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Aufgrund der geltenden Ausgangsbeschränkungen und Hygienemaßnahmen meinen einige Bestatter, dass Erdbestattungen aktuell nicht mehr machbar seien. So berichtet es uns ein Steinmetz aus Bayern.
Dies ist nicht richtig. Beerdigungen dürfen unter bestimmten Auflagen durchgeführt werden. Einen Unterschied in der Bestattungsart gibt es hierbei nicht!

Die Auflagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, und schreiben u.a. die Größe der Trauergesellschaft vor. Ein Unterschied zwischen einer Erd-, Feuer-, See- oder anderweitigen Bestattung gibt es nicht. Aus infektionsschutzrechtlichen Gründen finden in vielen Bundesländern die Trauerfeiern nicht mehr in geschlossenen Räumen statt. Erdwurf, Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sowie offene Aufbahrungen sind in Bayern z.B. nicht zulässig. Zudem sind strenge Hygienevorschriften zu befolgen.

Wir empfehlen, dass sich die am Friedhof Tätigen bei Unsicherheiten direkt an die Friedhofsverwaltung wenden. Diese gibt gerne Auskunft über die geltenden Vorschriften vor Ort. Offizielle Angaben halten auch die zuständigen Ministerien der Bundesländer bereit. Informieren Sie Ihre Kunden über die aktuellen Auflagen, und korrigieren Sie so eventuelle Falschmeldungen.

(veröffentlicht am 8. April 2020)