BIV-Merkblatt 2.01 Naturwerksteinbeläge auf Fertigteiltreppen aus Stahlbeton

Immer häufiger treten Schadensfälle bei Werkstücken aus Naturstein in Verbundverlegung auf Fertigteiltreppen auf. Besonders im mittleren Treppenbereich lösen sich die Tritt- und Setzstufen. Es kommt zu Rissen oder Bruch der Trittplatte und zum Abriss der elastischen Verfugung zum Wandsockel.

Die Schäden sind aber oft erst ein bis zwei Jahre nach der Verlegung des Naturwerksteins sichtbar. Hierfür wird oftmals unsachgemäße Verlegung als Ursache angenommen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass mögliche Schadensursachen bei den unterschiedlichen Eigenschaften von Stahlbeton und Naturstein zu suchen sind.

Das überarbeitete “BIV-Merkblatt 2.01: Naturwerksteinbeläge auf Fertigteiltreppen aus Stahlbeton” (Stand August 2020) thematisiert die Fragestellung, warum es bei Belägen auf Fertigteiltreppen zu Verformungen kommen kann, sowie deren Verantwortlichkeit durch Planer und Ausführende. Die baustatisch-technischen Hintergründe werden inkl. Handlungsempfehlung für die Bemessung der Fertigteile in einer ausführlichen Erläuterung dargelegt.

Das kostenlose Merkblatt wurde vom Bundesverband Deutscher Steinmetze und der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe, Wirtschaftskammer Österreich erstellt, mitgetragen vom Sachverständigenkreis euroFEN Raesfeld.

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(7.09.2020/ck)