BIV informiert über Künstlersozialabgabe

Auch Handwerksbetriebe müssen unter Umständen Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen, wenn sie publizistische oder künstlerische Leistungen einkaufen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man Flyer, Broschüren oder Websites erstellen lässt. Die genauen Regeln dafür, wann genau die sog. Künstlersozialabgabe fällig wird, sind kompliziert. Wie Steinmetzbetriebe möglichst einfach prüfen können, ob sie abgabepflichtig sind, erläutert der BIV in einem >Bulletin "Künstlersozialabgabe – Die Abgabe auf Kreativleistungen".

(10.4.2018)