Stellungnahme zur Änderung des Landesbestattungsgesetzes übergeben - Verbände haben sich gemeinschaftlich positioniert

Signiertes Titelblatt der Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Fotos: Landesinnung Sachsen-Anhalt)

Ende Juli übergaben die Vertreter der Verbände und Innungen die gemeinsame Stellungnahme an den Landtagspräsidenten Dr. Gunnar Schellenberger (Mitte), 2. v. l. Steinmetzmeister Dominik Patté von der LI Sachsen-Anhalt.

v.l.n.r.: Michelle Schuhmacher, GF der Bestatterinnung Sachsen-Anhalt; Norbert Zalewski, Vertreter des Gartenbauverbandes Mitteldeutschland; Frank Schuster, stellv. LIM der Landesinnung Sachsen-Anhalt des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks; André Könnecke, GF des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V.; Albrecht Steinhäuser (Oberkirchenrat) Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung Sachsen-Anhalt; Dominik Patté, Sprecher des Arbeitskreises Friedhof und Grabmal der Landesinnung Sachsen-Anhalt des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks; Gerald Arnold, Stellv. Obermeister der Bestatterinnung Sachsen-Anhalt und Wolfgang Ruland, Obermeister der Bestatterinnung Sachsen-Anhalt (Foto: Wolfgang Ruland)

Stellungnahme zur Änderung des Landesbestattungsgesetzes übergeben - Verbände haben sich gemeinschaftlich positioniert
 
Anfang 2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Vorstoß zur Novellierung des Bestattungsgesetzes gewagt. Dies sahen verschiedene Verbände als Anlass, sich an einen Tisch zu setzen und eine Antwort zu formulieren. So entstand die aktuell vorliegende Stellungnahme des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands e.V., der Bestatterinnung, der Landesinnung der Steinmetze und Steinbildhauer Sachsen-Anhalt sowie des Gartenbauverbands Mitteldeutschland e.V..

In mehreren Gesprächsrunden tauschten sich die Vertreter der genannten Verbände zu den Vorschlägen und Ansätzen der Fraktion aus dem Landtag aus. Ein solches Sich-Beraten hätten sich die Verbände auch schon vor der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Fraktion gewünscht. Alle an der Stellungnahme Beteiligten machten klar, dass sie immer für einen fruchtbringenden Austausch und zum Diskurs bereitstehen.

Ein wichtiges Thema innerhalb des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen ist das Aufweichen der „Friedhofspflicht“. Asche von Verstorbenen soll nach Willen der Grünen auf dem eigenen Grundstück, auf ausgewiesenen kommunalen Flächen oder anderen Orten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers verstreut werden dürfen - ein Punkt, der aus Sicht des Verbandszusammenschlusses bei Hinterbliebenen zu Zerwürfnissen führen könnte. Mit einem solchen Ansinnen werde die „Privatisierung der Trauer vorangetrieben“, positionieren sich die Verbände. „Der Ort der Ascheausstreuung ist der Trauerort für die Hinterblieben, der, wenn er sich auf einem Privatgrundstück befindet, für andere nur eingeschränkt oder nicht zugänglich ist.“ Somit würden Angehörige, Freunde und Bekannte vom Aufsuchen der letzten Ruhestätte ausgeschlossen.
 
Der Zusammenschluss bringt aber auch einen Vorschlag ein: So könnte man erlauben, der Asche des Verstorbenen eine geringe Menge zu entnehmen. Die Hinterbliebenen könnten aus diesen wenigen Gramm Asche einen Erinnerungsdiamanten pressen oder ein Amulett herstellen. Ebenso denkbar seien Miniurnen für zuhause. „Sachsen-Anhalt wäre mit einer solchen Regelung bundesweit Vorreiter", so die Autoren der Stellungnahme. Wichtig dabei sei jedoch, dass der Friedhof der Ort der eigentlichen Bestattung bzw. Beisetzung bleibe und somit auch ein Ort der Trauer und des daraus wieder erstarkenden Lebens.

Die Verbände und Innungen sprechen sich darüber hinaus für die Aufnahme der „Reerdigung“ als neuer Bestattungsform im Sinne einer Unterart der Erdbestattung aus. Bei dieser Art der Bestattung wird der Körper eines Verstorbenen in einem Kokon auf einem Bett aus pflanzlichen Materialien gebettet und innerhalb von 40 Tagen durch natürliche Mikroorganismen in fruchtbare Muttererde transformiert. Das geschieht mit geringem Energieeinsatz und damit verbundenen niedrigen CO2-Emissionen.
 
Die Stellungnahme umfasst auch Aussagen zur Thematik der angeblichen „Grabsteine aus Kinderarbeit“. Der Zusammenschluss der Verbände und Innungen ist der Überzeugung, dass Kinderarbeit zu bekämpfen ist, wo auch immer diese bekannt wird. Mit dem Titel „Grabsteine aus Kinderarbeit“ würden wissentlich Vorurteile in den Gesetzesentwurf projiziert. Dabei sei die Wahrscheinlichkeit, Grabmale aus Kinderhand zu importieren, schon jetzt sehr gering. Eine bereits 2019 erschienene UNICEF-Studie zur Lage in indischen Steinbrüchen dokumentiere diese als nachhaltig und vorbildlich. Die Autoren verweisen auf eine „engmaschige Arbeit anerkannter Zertifizierer, die in Steinbrüchen unregelmäßig und unangekündigt international geltende Standards gemäß ILO-Übereinkommen 182 überprüfen“. Mit dem Papier schlagen sie denkbare und handhabbare Formulierungen vor.
 
Ende Juli trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Innungen in Magdeburg, wo sie ihr Papier an den Landtagspräsidenten Dr. Gunnar Schellenberger übergaben. Die Stellungnahme soll an die beratenden Ausschüsse weitergeleitet werden. Für Gespräche und Diskussionen stehen die Verfasser gerne zur Verfügung.

Seitens der Landesinnung Sachsen-Anhalt haben sich Christian Zech, Frank Schuster und Dominik Patté für die Erarbeitung der Stellungnahme engagiert.

(5.09.2022)

Autor/in: Dominik Patté