Nürnberger Friedhofssatzung auf der Stone+tec

Im April 2009 beschloss der Nürnberger Stadtrat, dass auf den städtischen Friedhöfen nur noch Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zu Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182) hergestellt wurden. Diese Regelung wurde unverzüglich in die Bestattungs- und Friedhofssatzung aufgenommen. Auf der Stone+tec in Nürnberg vom 13. bis 16. Juni referiert Grabmalberater Michael Gärtner von der Stadt Nürnberg zu diesem Thema.

 

Stone+tec 2018: Halle 9, Stand 514
Mittwoch, 13. Juni, 14:30 - 15:00 Uhr

(Veröffentlicht am 07.06.2018)