Neuer Wert für Estrich-Belegreife

Für die Belegreife von mineralisch gebundenen Estrichen sind die jeweils gültigen Fachverbandsregeln als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten. Für das Steinmetzhandwerk bedeutet dies für beheizte Bodenkonstruktionen: 
≤ 0,3 CM-% Restfeuchte bei üblichen Calciumsulfatestrichen 
≤ 1,8 CM-% Restfeuchte bei üblichen Zementestrichen (dichte Oberbeläge).
Für unbeheizte Bodenkonstruktionen: 
≤ 0,5 CM-% Restfeuchte bei üblichen Calciumsulfatestrichen 
≤ 2,0 CM-% Restfeuchte bei üblichen Zementestrichen.

In der neu veröffentlichen DIN 18560-1 [1] wird die Calciumcarbid-Methode als einziges Verfahren zur Feststellung der Belegreife normativ erfasst. Unter Ziffer 5.5 Feuchtegehalt wird in der Norm für die Belegreife von üblichen beheizten Calciumsulfatestrichen ein Wert von ≤ 0,5 CM-% benannt. Die in der Norm neu formulierte Belegreife von beheizten üblichen Calciumsulfatestrichen erfolgte trotz nachhaltiger Bedenken zahlreicher Fachverbände. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die von den jetzigen anerkannten Regeln der Technik generell abweichen, sind nicht bekannt. Dies ist auch die Meinung von vielen Sachverständigen und den vorherrschenden Fachpublikationen.

Bei der DIN 18560 handelt es sich um eine privatrechtliche Vorgabe, die vorrangig Vorgaben zur Herstellung der Lastverteilungsschicht enthält. Diese Norm ist ohne ausdrück­liche Vereinbarung nicht Bestandteil des Werkvertrags zur Ausführung von Naturwerksteinarbeiten. Für diese sind die jeweils gültigen Fachverbandsregeln als allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten, in denen die bisher bekannten Grenzwerte von 0,3 CM-% für beheizte calciumsulfatgebundene Estriche enthalten sind.

Höheres Schadensrisiko
Die Anhebung der CM-Feuchte von 0,3 CM-% um 67% für beheizte Calciumsulfatestriche auf 0,5 CM-% führt zu einem schnelleren Erreichen der Belegreife dieser Estriche. Gleichzeitig kann sich damit möglicherweise das Risiko eines Feuchteschadens bei Belegung von beheizten Calciumsulfatestrichen mit einem Feuchtegehalt von maximal 0,5 CM-% erhöhen. Dies sehen Vertreter von Nachfolgegewerken, wie z. B. Steinmetze, als Risiko. Der Wert von ≤ 0,5 CM-% weicht von dem Wert ≤ 0,3 CM-% entsprechend allgemein anerkannter Regel der Technik um 67 % ab. Die Menge des freien Überschusswassers in der Estrichkonstruktion zum Zeitpunkt der Bodenbelegung ist dann bei einem 65 mm di­cken Calciumsulfatestrichen um ca. 1/4 l pro m² höher. Bei der Inbetriebnahme der Bodenheizung wird das über den Estrichquerschnitt enthaltene Wasser konzentriert in die obere Estrichrandzone getrieben. Hier ist eine Umkris­tallisation der Gipskristalle nicht ausgeschlossen, die mit einer Volumenvergrößerung und mit Festigkeitsverlust in Zusammenhang gebracht wird. Hohllagigkeiten und Ablösungen sehen Vertreter des Steinmetzhandwerks als mögliches Resultat. Das Haftungsrisiko für den Steinmetz wird als nicht unbeträchtlich bewertet. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) will dazu ein entsprechendes Hinweisblatt erarbeiten.

[1] DIN 18560-1 November 2015, Estriche im Bauwesen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfungen und Ausführungen, Beuth BerlinNeuer Wert

(15.2.2016)

Autor/in: Hans-Joachim Mehmcke