Neue Entscheidung zur Verjährungshemmung

Das BGH-Urteil zum "selbständigen Beweisverfahren" spart laut Koenen Bauanwälte Zeit und lässt Raum für gütliche Einigung. (Fotos: Koenen Bauanwälte)

Charlotte Peitsmeier ist Baurechtsanwältin bei der Baurechtskanzlei Koenen Bauanwälte.

Bei Pfusch am Bau bleibt dem Bauherrn oft keine andere Lösung, als bestehende Mängel gutachterlich feststellen zu lassen, so die Baurechtskanzlei Koenen Bauanwälte. Bauherren müssten schnell handeln, denn Gewährleistungen verfallen in Bausachen grundsätzlich nach fünf Jahren. Um Risse in der Fassade oder schlechte Verarbeitung gerichtlich festzuhalten, würden Auftraggeber nicht selten ein sog. "selbständiges Beweisverfahren" in Gang setzen. "Es handelt sich dabei um ein gerichtliches Verfahren, das im Unterschied zu einem streitigen Hauptsacheprozess allein der Tatsachenfeststellung dient", erläutert Charlotte Peitsmeier, Baurechtsanwältin bei Koenen Bauanwälte. "Es ist sozusagen eine Light-Version eines Gerichtsverfahrens, bei dem Beweise unter gerichtlicher Begleitung durch die Einholung von Sachverständigengutachten zusammengetragen werden. Diese Variante spart im besten Fall Kosten und entlastet die Gerichte." "Selbständige Beweisverfahren" hemmen Verjährungsfristen, können sich aber laut Peitsmeier über Jahre hinziehen.

Einheitlich und sicherer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich seine Rechtsprechung zur Verjährungshemmung bei Baumängeln geändert. Diese Entscheidung bringe mehr Sicherheit für Bauherren und sorge für ein höheres Maß an Rechtssicherheit, so Koenen Bauanwälte. Bisher wurde die Verjährungshemmung für jeden festgestellten Mangel einzeln bestimmt. Das führte dazu, dass Ansprüche durch die lange Dauer des "selbständigen Beweisverfahrens" verjähren konnten. Aber jetzt gilt: Wenn im Beweisverfahren mehrere Mängel behandelt werden, endet die Verjährungshemmung einheitlich mit dem Abschluss des Verfahrens. Dies schaffe einheitliche Verhältnisse und spare Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Das Urteil des BGH sorgt laut Koenen Bauanwälte außerdem für mehr Prozessökonomie und ermöglicht eine leichtere Einigung in Streitfällen. Bauherren können nun ihre Ansprüche hinsichtlich aller Mängel erfolgreich geltend machen, so die Baurechtskanzlei.

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[26.09.2023/es/KI-generiert]