Größere Rolle sozialer und ökologischer Aspekte im Vergaberecht

(Zierbild: Pixabay)

Das Vergaberecht regelt, welchem Anbieter ein öffentlicher Bauauftrag zukommt. Bislang entschied dabei vor allem der Preis. Ab 2020 sollen in Berlin auch ökologische und soziale Kriterien einbezogen werden. Hinzu kommt, dass damit auch keine Produkte aus dem Ausland, die in Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden, zum Einsatz kommen sollen. 

Da Berlin seit 2018 den Titel "Fairtrade-Stadt" trägt, soll daran auch das Vergaberecht angepasst werden. Andere Städte gehen dabei mit gutem Vorbild voran: Dortmund kauft Arbeitskleidung für städtische Mitarbeiter aus fairer Produktion.

Die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen sollen Betriebe, die sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben, dazu anregen, die Kriterien auch selbst umzusetzen. Neben der Materialwahl wird auch der Gesundheitsschutz für Arbeiter im Ausland verbessert und muss von den Firmen nachgewiesen werden. 

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(Veröffentlicht am 20. August 2019)