F&E Projekte rückwirkend fördern lassen

Unternehmen, die Fördermittel nutzen, sind klar im Wettbewerbsvorteil, laut Hentschel Fördermittelberatung. (Zierbild: Pixabay/QuinceCreative)

Erstmalig ist es mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz (FZulG) möglich, Förderungsmittel rückwirkend zu beantragen. Unternehmen, ob klein oder groß, Einzelunternehmer oder Konzerne, können nun im Nachhinein ihre internen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, externe Forschungsaufträge und selbst ihre eigenen F&E-Einsätze fördern lassen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.

Der Gesetzesentwurf ermöglicht es unternehmenstechnisch, nachträglich einen finanziellen Zuschuss zu erhalten, um die Ressourcen effizienter zu nutzen. Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch das Bundeskabinett am 30. August 2023 werden zudem ab 2024 weitere attraktive Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt, so Sabine Hentschel der Hentschel Fördermittelberatung für Forschung & Entwicklung.

Die Förderung im Detail
Bisher wurden 25% eines Projektvolumens von bis zu 4 Mio. € pro Jahr und Unternehmensverbund unterstützt. Dies führte zu einer bisherigen maximalen Förderung von 1 Mio. € pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2024 soll jedoch eine Erhöhung auf 12 Mio. € für alle Ausgaben gewährleistet werden, die nach dem
31. Dezember 2023 auftreten. Die maximal erreichbare Forschungszulage pro Jahr erhöht sich somit von 1 Mio. € auf 3 Mio. €.

Wer und was wird gefördert?
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderfähig, unabhängig von ihrer Größe und Branche.
Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, externe Forschungsaufträge und Eigenleistungen von Einzel- oder Mitunternehmern. Zudem soll künftig auch der anteilige Aufwand für Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlagen berücksichtigt werden, z.B. Labor-, Test- und Analysegeräte sowie Prüfstände.

Unternehmen, die Fördermittel nutzen, sind klar im Wettbewerbsvorteil, so die Hentschel Fördermittelberatung. Häufig fehle im Alltag jedoch die Zeit, um wochenlang über Antragsformularen und Programmrichtlinien zu sitzen. Daher lohne es sich, darüber nachzudenken, ob ein Outsourcing der Antragstellung nicht sinnvoller ist. www.hentschel-foerdermittel.de 

(22.11.2023/es)

Autor/in: Sabine Hentschel