Alfred Jodl-Grabmal darf weiter genutzt werden

Das Jodl-Grab auf der Fraueninsel (Foto: Zenwort via Wikimedia Commons)

Im letzten Jahr hatte der Gemeinderat von Chiemsee beschlossen, das Grabmal des 1946 als Kriegsverbrecher hingerichteten Generaloberst Alfred Jodl zu entfernen. Als Chef des Wehrmachtführungsstabes im Oberkommando der Wehrmacht war Jodl maßgeblich am Angriff auf die Sowjetunion beteiligt. Zwar ist Jodl selbst dort nicht bestattet, dennoch war das Grab bereits Treffpunkt für Neonazis. Seine beiden verstorbenen Ehefrauen und weitere Verwandte fanden ihre letzte Ruhe auf der Fraueninsel, während Jodls Asche in die Isar gestreut wurde. Der Grabbesitzer klagte gegen diese Entscheidung.

2018 endete das Nutzungsrecht. Die Gemeinde wollte diese nicht verlängern und begründete die Entscheidung offiziell mit  Platzmangel auf dem Friedhof. Eine Begehung des Ortes widerlegte dieses Argument allerdings. Nun wurde das Nutzungsrecht um weitere 20 Jahre verlängert. Die Gemeinde überlegt, Widerspruch einzulegen. Das Verwaltungsgericht München argumentierte, dass es sich nicht um ein Denkmal, sondern um ein Familiengrab handle und demnach auch die geschichtliche Bedeutung nicht ausreichend für eine Entfernung sei.

(Veröffentlicht am 15. April 2019)