Aeternitas: Friedhofszwang endet nach Ablauf der Ruhefrist

Laut einem Rechtsgutachten, das die Verbraucherinitiative Aeternitas in Auftrag gegeben hat, können Angehörige nach Ablauf der Ruhezeit verlangen, dass ihnen Friedhofsverwaltungen die Urnen mit der Asche Verstorbener aushändigen. Demnach greife der bestehende Friedhofszwang ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Aufgrund der in Deutschland herrschenden Friedhofspflicht dürfen Angehörige nicht frei über die Asche Verstorbener verfügen. Die Ruhezeit bzw. Ruhefrist bezeichnet dabei den Zeitraum, für den die Totenruhe gilt und währenddessen die Asche an ihrem Beisetzungsort bleiben muss. Sie beträgt je nach Friedhof meist zwischen 15 und 25 Jahren. Anschließend spricht nach Ansicht von Aeternitas rechtlich jedoch wenig dafür, dass die Asche auf dem Friedhof aufbewahrt werden müsste. Der Inhaber des Totensorgerechts, in der Regel ein Angehöriger, dürfe dann vielmehr frei über den Verbleib der sterblichen Überreste bestimmen. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle Gutachten "Herausgabe der Urne nach Ablauf der Ruhezeit" der Verbraucherinitiative.

Die Asche Verstorbener befindet sich üblicherweise in einer Kapsel aus Metall und diese wiederum häufig in einer sie umschließenden Schmuckurne. Beide sind Eigentum des Angehörigen, der diese von Bestatter bzw. Krematorium erwirbt. Die Behältnisse lassen sich aus praktischen Gründen nicht getrennt von der Asche betrachten und fallen somit auch unter den Friedhofszwang. Mit Ablauf der Ruhezeit ende jedoch die Aufbewahrungspflicht der Friedhofsverwaltung, informiert Aeternitas in einer Pressemitteilung. Der dazu berechtigte Angehörige könne neben dem Totensorgerecht seinen Eigentumsanspruch ausüben. Somit müssten die Friedhofsverwaltungen dann nicht nur die Asche Verstorbener, sondern auch die sie umhüllenden Behältnisse aushändigen.

Kritiker der Urnenherausgabe an Privatleute sehen in solchen Fällen die Totenwürde gefährdet. Hier stellt sich nach Ansicht von Aeternitas allerdings die Frage, ob die auf Friedhöfen verbreiteten Sammelbestattungen von Aschen aus abgelaufenen Gräbern der Würde der Verstorbenen gerecht werden. Rechtsanwalt Torsten Schmitt, Rechtsreferent bei der Verbraucherinitiative, gibt zu bedenken: "Wenn eine Familie das Andenken auf ihre Weise pflegen will – zum Beispiel durch eine Gedenkstätte im eigenen Garten – ehrt dies den Toten sicherlich eher als ein anonymes Massengrab."

Das Gutachten stellt Aeternitas auf seiner Webseite kostenlos zur Verfügung.

(16.11.2015)