Abschiednahme zu Hause

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In der heutigen Zeit stirbt nur noch etwa jeder Vierte zu Hause. Meistens tritt der Tod im Krankenhaus, Seniorenheim oder im Hospiz ein. Die Aufbahrung zu Hause war früher keine Seltenheit, ist jedoch mit dem Wandel der Gesellschaft in Vergessenheit geraten. Dabei ist es auch heute noch möglich, den Verstorbenen mindestens 36 Stunden nach Todeseintritt zu Hause zu behalten und dort Abschied zu nehmen. Danach muss der Leichnam zu den entsprechenden Räumlichkeiten zur Kühlung überführt werden. Abweichende Fristen bestehen in Brandenburg, Sachsen (24 Stunden) und in Thüringen (48 Stunden). In Bayern legen die Kommunen die Fristen fest. Einen Leitfaden zum Thema "Abschied nehmen zu Hause" finden Sie hier.

(Veröffentlicht am 9. Mai 2019)