Abschaffung der Friedhofspflicht in Rheinland-Pfalz - Interview mit Sebastian Holz
- Erstellt von Filip Lachmann
- Newsbereich
Mit der Abschaffung der Friedhofspflicht führt Rheinland-Pfalz das liberalste Bestattungsrecht Deutschlands ein. Landesinnungsmeister Sebastian Holz erklärt im Interview, was ihn am Vorgehen der Landesregierung gestört hat – und weshalb er dennoch zuversichtlich in die Zukunft blickt.
Filip Lachmann für Naturstein: Herr Holz, Sie haben sich nach dem Landtagsbeschluss vom 11. September 2025 recht zerknirscht geäußert. Was genau hat Ihnen an dem Verfahren missfallen?
Sebastian Holz: Grundsätzlich kann ich den Änderungswunsch am Bestattungsgesetz nachvollziehen. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels musste sich hier etwas ändern. So wie es Familien räumlich auseinanderzieht, schwindet der Gedanke, ein Grabmal anfertigen zu lassen. Bedauerlich ist jedoch, dass das Land Rheinland-Pfalz keine gesellschaftliche Diskussion zugelassen hat. Nicht einmal wir Steinmetze wurden zur Anhörung in den Landtag eingeladen. Zudem bestand aus unserer Sicht keine Not, den neuen Entwurf derart schnell durchzudrücken.
Welche Fragen sind bislang noch ungeklärt?
Zum Beispiel: Was benötigen die Hinterbliebenen mittel- bis langfristig? Zumeist kommt ein Todesfall plötzlich, was dazu führt, dass viele Angehörige zu einer schnellen, einfachen Lösung tendieren, aber dann feststellen, dass diese gar nicht ihren Bedürfnissen entspricht. Denkbar wäre eine längere Aufbewahrungszeit, um sich in Ruhe Gedanken machen zu können. Entsprechende Musterfriedhöfe gibt es bereits, auf denen die Urnen temporär aufbewahrt werden. Auch über den Slogan zum Gesetz hätte ich mir eine Diskussion gewünscht.
Was ist an diesem widersprüchlich?
Sinngemäß lautet er: »Wir wollen dem Willen des Verstorbenen gerecht werden«. Als Innung vermissen wir klare Leitplanken, die regeln, in welcher Form der Verstorbene seine Bestattungswünsche eindeutig und rechtsverbindlich äußern soll. Wie wichtig solche Fragen sind, verdeutlicht die unrühmliche Geschichte um die Grabstätte von Altkanzler Helmut Kohl in Speyer, die bezeichnenderweise in Rheinland-Pfalz liegt. Zudem wäre ein definierter Zeitrahmen für die Verwahrung der Urne zu Hause sinnvoll.
Wie schätzen Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes für die im Grabmalbereich tätigen Steinmetzbetriebe ein?
Einen abrupten Einbruch befürchte ich nicht. Vielmehr wird es ein schleichender Prozess sein, der die anhaltende Abwärtsdynamik der vergangenen 30 Jahre zusätzlich befeuert. Die größte Aufgabe für uns Steinmetze wird sein, die neuen Gegebenheiten zu nutzen.
Sie sehen also durchaus wirtschaftliches Potenzial in der Neuregelung?
Auf jeden Fall! Jetzt, da der Bestatter die Asche im privaten Garten unter dem Apfelbaum ausbringen darf, besteht ebenso die Möglichkeit, dort einen Grabstein aufzustellen. Einige Kollegen fertigen bereits Gedenksteine für »zu Hause«, losgelöst von den starren Friedhofsvorgaben. Gleiches betrifft Urnen, die wir individuell beschriften und mit Ornamenten verzieren können. Wir müssen uns an die neuen Gegebenheiten anpassen, statt öffentlich gegen das neue Gesetz zu argumentieren. Das bringt ohnehin nichts und befördert uns vielmehr in eine trotzige Ecke.
Teilen Ihre Landeskollegen diese optimistische Einschätzung?
Die meisten haben glücklicherweise alle Hände voll zu tun. Als Unternehmer sind sie es außerdem gewohnt, sich den Marktbedingungen anzupassen. Unsere Devise lautet: reagieren statt lamentieren. Wir müssen die Ärmel hochkrempeln. Wenn jetzt 10 bis 20% der Leute vom Friedhof abwandern, sind sie für uns nicht zwingend unerreichbar, sondern oft nur in anderen Bereichen, die wir uns erschließen müssen. Hier ist Innovationsgeist gefragt. Ein Imageproblem haben eher Friedhöfe und nicht wir Steinmetze.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Weitere Stellungnahmen und Informationen zur Bestattungsgesetzänderung in Rheinland-Pfalz:
>>>Aeternitas
>>>Raum für Trauer, Herr Czasny
>>>Gesundheitsministerium “Häufig gestellte Fragen”

