Sachsen plant Reform des Bestattungsgesetzes

Justitia (Bild: KI-generiert)

Sachsen plant eine Novellierung des Bestattungsgesetzes, um auf veränderte gesellschaftliche Anforderungen zu reagieren. Im Zentrum stehen die Überprüfung bestehender Vorschriften sowie die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen an neue Entwicklungen im Bestattungswesen.

Ein wesentlicher Punkt ist die mögliche Öffnung für alternative Bestattungsformen und ein veränderter Umgang mit der Asche Verstorbener. In diesem Zusammenhang wird auch der bestehende Friedhofszwang überprüft und diskutiert, inwieweit künftig weitere Beisetzungsformen außerhalb klassischer Friedhöfe zugelassen werden können.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich in Vorbereitung. Konkrete Ausgestaltungen der geplanten Änderungen sind noch offen und sollen im weiteren Verlauf präzisiert werden. In den nächsten Wochen können verschiedene Verbände und Experten (darunter auch Aeternitas e.V.) eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.

>>>zur Mitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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