Urlaubsgeld im Steinmetzhandwerk: Regelungen laut Rahmentarifvertrag
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Arbeitnehmer im Steinmetzhandwerk haben gemäß § 10 des Rahmentarifvertrags Anspruch auf ein Urlaubsgeld, das sich vom Urlaubsentgelt unterscheidet. Hier ein Überblick:
Voraussetzungen
Ein Anspruch entsteht nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
Gilt für gewerbliche Arbeitnehmer ab 18 Jahren
Höhe des Urlaubsgeldes nach Bundesland
15,34 € pro Urlaubstag: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
9,20 € pro Urlaubstag: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen
Regelung bei vorzeitigem Ausscheiden
Anteiliges Urlaubsgeld: 1/12 des Jahresbetrags pro vollem Beschäftigungsmonat, wenn das Arbeitsverhältnis im Urlaubsjahr endet (außer bei Eigenkündigung)
Rückforderung möglich, falls zu viel gezahlt wurde
Freiwillige Sonderzahlungen
Zusätzliche freiwillige Leistungen sollten schriftlich als nicht vertraglich geschuldet gekennzeichnet werden, um daraus entstehende Rechtsansprüche auszuschließen.
Durch klare Kommunikation können Missverständnisse und rechtliche Konflikte vermieden werden.
Input: Lukas Henke, betriebswirtschaftliche Beratung BIV
Details zu Bundesverband Deutscher Steinmetze