Urlaubsgeld für Auszubildende – Anspruch und Höhe

(Bild: OpenAI)

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, Ansprüche wie das Urlaubsgeld für Auszubildende zu kennen. Hier die wichtigsten Infos:

Anspruch auf Urlaubsgeld
Auszubildende haben ab dem zweiten Lehrjahr (nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit) Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld gemäß §6 des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk.

Höhe des Urlaubsgeldes
Die Höhe beträgt 50 % des Betrags für gewerbliche Arbeitnehmer:

7,67 € pro Urlaubstag: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein
4,60 € pro Urlaubstag: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen

Abgrenzung zum Rahmentarifvertrag
Der Rahmentarifvertrag regelt das Urlaubsgeld nur für gewerbliche Arbeitnehmer. Auszubildende sind ausgeschlossen, da ihr Vertrag auf den Erwerb von Fähigkeiten abzielt.

Hinweis bei freiwilligen Sonderzahlungen
Zahlen Betriebe über den festgelegten Anspruch hinaus, sollten sie klarstellen, dass es sich um freiwillige Leistungen handelt, um Rechtsansprüche zu vermeiden.

Diese Regelungen sorgen für Transparenz und schützen sowohl Arbeitgeber als auch Auszubildende vor Missverständnissen.

Input: Lukas Henke, betriebwirtschaftliche Beratung BIV

Details zu Bundesverband Deutscher Steinmetze

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