Schadenersatz für Urinspritzer auf Marmorboden?
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Für Schäden durch Urinspritzer auf einem weißen Marmorboden kann ein Vermieter nicht automatisch Schadenersatz verlangen. Der Mieter muss für den farblich veränderten und abgestumpften Marmorfußboden im Toilettenbereich nur dann haften, wenn der Vermieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat, entschied das Landgericht Düsseldorf (12.11.2015, Az.: 21 S 13/15).
Im konkreten Fall war es auf dem weißen und säureempfindlichen Marmorfußboden durch Urinspritzer zu farblichen Veränderungen gekommen. Der Marmor wurde zudem stumpf und rau. Die Vermieterin ließ den Boden auswechseln und verlangte Schadenersatz. Das Landgericht stellte klar, das bei männlichen Personen das "Urinieren in einer aufrechten Körperhaltung" nicht unüblich sei. Es sei aber nicht allgemein bekannt, dass Urinspritzer zu dauerhaften Schäden auf einem Marmorfußboden führen können. Die Vermieterin hätte daher auf die besondere Empfindlichkeit des weißen Marmorbodens aufmerksam machen müssen. Die Schadenersatzklage wurde abgewiesen.