Kirchen sprechen sich gegen generelle Einäscherung aus

(Foto: Pixabay)
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Eine generelle Einäscherung derer, bei denen nach der gesetzlichen Frist keine Angehörigen ermittelt werden konnten, wird von Kirchen grundsätzlich abgelehnt. Die Maßnahme wurde ins Leben gerufen, um jährlich bis zu 90 000 € einzusparen. Die Verwaltung der Stadt Neuss argumentierte, dass sich die Bestattungskultur wandle und man darauf reagieren würde. Die Kirchen sahen dahinter allerdings nur Kostengründe und lehnten den Vorschlag daraufhin ab, da Erdbestattungen auch religiöse Gründe haben können. Nur wenn eine Einäscherungs ausdrücklich erwünscht wurde, soll diese auch ausgeführt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

(Veröffentlicht am 6. November 2018)

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