Höhere Wertgrenzen bei Bauausschreibungen
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Für Handwerksbetriebe – auch im Natursteinbereich – könnten öffentliche Bauaufträge künftig leichter zugänglich werden. Hintergrund ist eine Änderung der Vergaberegeln in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), die am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Der entsprechende Beschluss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit der Änderung wurden die Wertgrenzen für verschiedene Vergabearten deutlich angehoben. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind nun bis zu einem Auftragswert von 150.000 € (netto) möglich. Für freihändige Vergaben gilt eine Grenze von 100.000 €, während Direktaufträge bis zu 50.000 € vergeben werden können.
Die neuen Regelungen gelten für Bauaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Diese liegen derzeit bei rund 5,4 Mio. €. Erst ab dieser Grenze müssen öffentliche Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Durch die höheren Wertgrenzen soll die Vergabe öffentlicher Bauaufträge weniger bürokratisch werden. Davon könnten insbesondere kleinere und mittelständische Handwerksbetriebe profitieren.

