Die gute Form im Handwerk

Wie jedes Jahr bekommen frisch ausgelernte Gesellen und Gesellinnen die Gelegenheit, sich für den Wettbewerb "Die gute Form im Handwerk – Handwerker gestalten" zu bewerben – Eigeninitiative ist hier also gefragt.

Berechtigt sind alle Junghandwerker/innen, die ihre Gesellenprüfung in der Zeit vom Winter des Vorjahrs bis zum Sommer des Wettbewerbsjahrs abgelegt haben, die nicht älter als 27 Jahre sind und deren Wettbewerbsarbeiten mit mindestens der Note "gut" (81 Punkte) bewertet wurden.

Der Fokus bei diesem Wettbewerb liegt v.a. auf der eigenschöpferischen Gestaltung und Kreativität, wobei natürlich auch die handwerkstechnische Ausführung nicht außer Acht gelassen wird, so der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV). In einer Vorjurierung würden die eindrucksvollsten Stücke ausgewählt, sodass im finalen Wettbewerb die Bundessieger/innen gekürt werden.
Der Leistungswettbewerb wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) koordiniert und vom Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks e.V. dieses Jahr am 3. November im ÜAZ Holleben ausgerichtet. Alle relevanten Unterlagen finden Sie auf der Homepage www.bbw-steinmetz.de/veranstaltungen/wettbewerbe.

Ziel der Leistungswettbewerbe ist es laut BIV, die Stärke der dualen Berufsbildung im Handwerk für die Öffentlichkeit herauszustellen und die Teilnehmer/innen in ihrer beruflichen Entwicklung zu fördern.
Eine Teilnahme lohnt sich! Bis 10. Oktober 2023 ist eine Bewerbung möglich.

[06.10.2023]

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