Brandenburg: Entnahme von Totenasche laut Gesetz verboten
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In Zukunft soll die Entnahme geringfügiger Mengen der Totenasche aus Urnen nicht nur verboten, sondern mit einem Bußgeld belegt werden. Das entschied der Brandenburger Landtag in Dritter Lesung. Auch die im Ausland erlaubte Entnahme von Asche soll verhindert werden. So ist es Angehörigen in Zukunft nicht mehr möglich, kleine Mengen von Asche in Amuletten oder zur Herstellung von Erinnerungsstücken zu verwenden. Ursprünglich sollte einem Gesetzesentwurf zur Folge die Entnahme legalisiert werden, um Hinterbliebenen entgegenzukommen. Brandenburg ist das erste Bundesland, welches genau diese Praxis nun verbietet.
Weitere Änderungen im Bestattungsgesetz beinhalten die Bestattungspflicht von Totgeburten ab 500 Gramm und Regelungen, um Grabsteine, die aus Kinderarbeit stammen, nicht zu verwenden.
(Veröffentlicht am 27. September 2018)