BIV: Corona-Testangebotspflicht für Arbeitnehmer
- Wissenswertes zur Corona-Krise
Der BIV (Bundesverband Deutscher Steinmetze) hat in seinem aktuellen Newsletter auf die Corona-Testangebotspflicht für Arbeitgeber hingewiesen, die voraussichtlich am 20. April 2021 in Kraft tritt. Bereits bekannte Eckpunkte zur Corona-Testpflicht hat er in einem Dokument zusammengefasst sowie in einem weiteren einen Wegweiser für die Corona-Tests erstellt.
>>>Wegweiser Schnelltests
>>>Testangebotspflicht für Arbeitgeber
Bundesverband Deutscher Steinmetze
Weißkirchener Weg 16
60439 Frankfurt am Main
Tel. 069 576098
Fax 069 576090
info@biv-steinmetz.de
www.biv-steinmetz.de
(19.04.2021)