Berlin: Lockdown-Ausnahme für Küchenstudios
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Für Küchenstudios gibt es laut der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Bertriebe in Berlin auch während des Corona-Lockdowns die Möglichkeit, für Planungsgespräche Kunden zu empfangen. Möbelhäuser dürfen während des Lockdowns grundsätzlich nicht öffnen. Dienst- und Handwerksleistungen sind aber weiterhin zulässig und dürfen auch in Verkaufsstellen angeboten werden. Die Schutz- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Untersagt sind aber reine Besichtigungstermine (also auch Termine zur Bemusterung) und Verkaufsberatungen im Vorfeld des Kaufs sowie Verkaufsaktivitäten selbst. Kaufabschlüsse müssen außerhalb der Küchenstudios im Fernabsatz erfolgen.
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(15.03.2021/wei)