Azubivergütung im Steinmetzhandwerk 2024
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Die Azubivergütung im Steinmetzhandwerk ist ab 1. August 2024 allgemeinverbindlich. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) und die IG Bau haben auf Grundlage des aktuell geltenden Azubivergütungsvertrags, der bundesweit (außer für Sachsen) gilt, Allgemeinverbindlichkeit beantragt.
Der Tarifausschuss hat am 11. Juli 2024 eine Genehmigung für die AVE ab 1. August 2024 erteilt, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Wochen. Damit gelten die ab diesem Datum vereinbarten Azubivergütungen (1. Lj. 925€, 2. Lj. 1.025€, 3. Lj. 1.175€) bundesweit (außer für das Bundesland Sachsen) für alle Ausbildungsbetriebe im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, unabhängig von ihrer Innungsmitgliedschaft. Der Antrag umfasste auch die Möglichkeit, dass ein Betrieb die Vergütung um 20% absenken kann, wenn es hierfür konkrete betriebliche oder wirtschaftliche Gründe gibt. Die Absenkung muss bei den beiden Tarifpartnern beantragt werden.
Der Azubivertrag, die dazugehörige Protokollnotiz über die Gründe einer Vergütungsabsenkung und das Antragsformular sind auf www.bivsteinmetz.de öffentlich zugänglich und abrufbar. Dem Verband ist es wichtig, dass alle Azubis fair entlohnt werden. "Für die Außenwirkung des Handwerks ist das ein ganz wichtiges Signal", so BIV-Geschäftsführerin Sybille Trawinski.