Anzeigepflicht für Hersteller von Küchenarbeitsplatten und Co.
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Seit Juli 2024 gilt eine Neufassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), die die Anzeigepflicht für Hersteller von Lebensmittelbedarfsgegenständen regelt. Unternehmen, die solche Produkte herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen dies einmalig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Meldung enthält Angaben wie Name, Anschrift, Rechtsform, Art der Tätigkeit und Materialgruppen gemäß EU-Verordnung.
Betriebe, die Arbeitsplatten aus Naturstein, Keramik oder Produkte wie Silikon und Klebstoffe herstellen, sind ebenfalls betroffen. Fehlende oder falsche Meldungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Daher wird empfohlen, der Pflicht rechtzeitig nachzukommen. Weitere Infos finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder beim Bundesverband Deutscher Steinmetze.
Details zu Bundesverband Deutscher Steinmetze