Bundesweite Standards für Corona-Schutz am Arbeitsplatz

Vor der geplanten schrittweisen Öffnung der Geschäfte hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bundesweit und branchenübergreifend einheitliche Arbeitsschutzregeln in Zeiten der Corona-Pandemie vorgestellt.  An die neuen Standards müssten sich alle halten, so Heil. Es werde Kontrollen geben, im Vordergrund stünden jedoch "Beispiele und Beratung".

Konkret wird unter anderem vorgegeben, dass der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar auch in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen. Bislang galt die Abstandsregelung für den öffentlichen Raum.

Arbeitgeber müssten hierzu Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umsetzen. Wo dies nicht möglich ist, sollten z.B. Trennwände installiert werden. Wenn dies ebenfalls nicht umsetzbar ist, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Angestellten und auf für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Arbeitsabläufe sollen so umorganisiert werden, dass möglichst wenig Kontakt untereinander stattfindet. Dies gilt auch für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Bislang gab es keine Rechtsgrundlage für diese Regeln - "die haben wir jetzt", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Stefan Hussy. Bei den Beratungen zu den neuen Regeln seien Arbeitgeber und Gewerkschaften beteiligt gewesen.

Einen ausführlichen Bericht zum Arbeitsschutzstandard Covid-19 können Sie hier nachlesen: Arbeitschutz

(veröffentlicht am 17. April 2020)