BIV: Aktualisierte Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen

Das Versetzen von Grabmalen ist Aufgabe eines ausgebildeten Steinmetzmeisters, der die fach- und handwerksgerechten Regelungen anwendet. (Foto: BIV/R. Watzke)

Die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen ist für den laufenden Friedhofsbetrieb und zur Ermöglichung einer pietätvollen Trauerkultur ein wesentliches Thema und sollte deshalb fach- und handwerksgerecht von einem Steinmetz ausgeführt werden. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze gibt dazu seit über 50 Jahren und nun in der 7. Auflage die Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ – genannt BIV-Richtlinie – als alleiniger Vertreter des Steinmetzhandwerks die anerkannte Regel des Handwerks heraus.

Im Zuge der Information, Erläuterung und Bekanntmachung der 6. Auflage der BIV-Grabmalrichtlinie ab Mai 2017 ergab sich zu einigen inhaltlichen Punkten weiterer Informationsbedarf. In den allermeisten Fällen handelte es sich rein um Fragen zu Genehmigungs- und Prüfverfahren sowie zu rechtlichen Hintergründen. Dies hat den BIV-Arbeitskreis "Friedhof & Grabmal" veranlasst, zu präzisieren und inhaltlich klarzustellen. Da sich aus fachlich-technischer Sicht nichts geändert hat, wird der BIV am bewährten Informationskonzept festhalten bzw. dies weiterentwickeln (u.a. bundesweite Schulungsreihe für Steinmetz und Friedhofsverwaltungen, Fachkundeschulungen für Mitarbeiter der Friedhofsverwaltungen, separate Homepage mit FAQ´s etc.). Die bisherigen Vorteile der BIV-Grabmalrichtlinie bleiben sowohl für Steinmetzbetriebe als auch für Friedhfosverwaltungen selbstverständlich bestehen.

Alle zugehörigen Informationen (Richtlinie, Erläuterungen, Anschreiben, Pressemitteilung etc.) finden Sie >>>hier

(2.07.2020/ck)

Autor/in: BIV - Bundesverband Deutscher Steinmetze