Wem gehören Gesellenstücke?
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Das Gesellenstück ist im Steinmetzhandwerk ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Lehrlinge stecken viel Zeit und Herzblut in die Abschlussarbeit. Doch wem gehört dieses Stück rechtlich gesehen?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht in § 14 Abs. 1 vor, dass der Ausbildungsbetrieb die Materialien für das Gesellenstück bereitstellt. Nach dessen Fertigstellung stehen sich zwei unterschiedliche Interessen gegenüber: Der Geselle möchte sein Werk als persönliches Erinnerungsstück behalten. Der Betrieb, der die Materialkosten getragen hat, ist gegebenenfalls daran interessiert, das Gesellenstück anderweitig zu verwerten.
Nach aktueller Rechtslage ist das Gesellenstück grundsätzlich ...>>>hier weiterlesen