Wallhausen: Urteil zu farbig gestalteter Grabskulptur
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Über Jahre hinweg gab es Streit wegen eines orangegelben Grabmals auf dem Friedhof von Wallhausen. Das Urteil des Stuttgarter Landesgerichts vom 16. April 2024: Es soll abgebaut werden. Eltern hatten 2022 gegen die Gemeinde geklagt, weil diese eine 1,55 m hohe Statue ihres verstorbenen Kindes nicht genehmigt hatte. Die Klage eines Aeternitas-Mitglieds auf Erteilung einer Genehmigung für das bereits errichtete Grabmal wurde abgewiesen. Laut Aeternitas haben viele Friedhofsverwaltungen und Gerichte immer noch restriktive Vorstellungen, was die individuelle Grabgestaltung betrifft.
Die Gemeinde argumentierte, dass die Statue andere Trauernde störe und Beschwerden eingegangen seien. Zudem sei die Figur nicht genehmigt worden und solle daher entfernt werden. Dem stimmte das Landesgericht zu; die Richter hatten sich zuvor vor Ort informiert. Ein Friedhof sei ein gemeinsamer Begräbnisplatz, argumentierten sie; individuelle Grabgestaltung sei daher nicht uneingeschränkt erlaubt. Aufdringliche oder effektheischende Grabmale seien für ein ungestörtes Totengedenken und eine würdevolle Bestattung nicht geeignet.
Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig; eine Berufung wurde nicht zugelassen. Die Kläger könnten aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen.
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