Übersicht: Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Auswirkungen durch SARS-CoV-2

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Der ZDH informiert über das von der Bundesregierung verkündete Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Covid-19 in einem Schreiben, das Sie sich hier ansehen können.
Um die fortschreitende Infektionswelle einzudämmen, haben Bund und Länder weitreichende Maßnahmen beschlossen. Daraus ergeben sich Umsatz- und Mitarbeiterausfälle, die für viele Betriebe existenzbedrohend sein können. Die Bundesriegerung hat daher ein Maßnahmenpaket beschlossen, das sich auf vier Säulen stützt: Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen, Milliardenschutzschild für Betriebe und Stärkung des europäischen Zusammenhalts.

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

Demnach plant die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern für den steuerlichen Bereich Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Betriebe. Hierzu zählen insbesondere die Stundung fälliger Steuerzahlungen, die Anpassung (Herabsetzung) von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer an die geänderte Ertragslage, der Erlass von Säumniszuschlägen bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern sowie ein vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen.
Diese Maßnahmen helfen den Betrieben, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken und sind daher ein begrüßenswerter Baustein im Gesamtpaket, so der ZDH. Allerdings seien auch weitere strukturelle Verbesserungen des Steuerrechts dringend erforderlich, um sowohl die steuerliche Belastung der Betriebe zu senken und durch Investitionsanreize wie z.B. in Gestalt verbesserter Abschreibungsbedingungen das Handwerk auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten. Hierfür wird der ZDH nach eigenen Angaben in seinen Gesprächen werben.

Milliardenschutzschild für Betriebe

Im Rahmen des angekündigten Milliardenschutzschildes für Betriebe sollen bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Darlehen zu erleichtern. Der ZDH weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans unter Angabe des erforderlichen Kapitalbedarfs wichtig ist, um schnell und erfolgreich Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung beurteilen zu können.

Details zu den genannten Finanzierungsmaßnahmen können Sie in dem Schreiben des ZDH nachlesen. Weitere Sonderprogramme für Unternehmen, die krisenbedingt und vorübergehend in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu bestehenden Förderprogrammen haben, seien vorgesehen, müssten aber erst einmal bei der EU-Kommission angemeldet werden und stünden dahe rnoch nicht zur Verfügung, teilt der ZDH mit.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html

(veröffentlicht am 16. März 2020)

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