Neues Förderprogramm: ERP-Förderkredit für Gründer und Nachfolger ab 1. November 2024
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Ab dem 1. November 2024 können Gründerinnen, Gründer sowie Unternehmensnachfolger von einem neuen Förderprogramm profitieren: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird in einer Kooperation von KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) angeboten. Ziel ist es, den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern und Hausbanken durch eine vollständige Kreditausfallgarantie zu entlasten.
Vorteile des ERP-Förderkredits
Das Förderprogramm bietet Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen, Betriebsmittel sowie Unternehmensübernahmen. Bis zu 35 % eines Vorhabens und maximal 500.000 Euro können ohne eigene Sicherheiten beantragt werden. Dank der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren Antragstellende von günstigen Zinssätzen, die aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) refinanziert werden.
Hausbanken sind ebenfalls entlastet, da keine eigenen Refinanzierungsmittel benötigt werden. Zudem kann der ERP-Förderkredit mit anderen Förderprogrammen und Bürgschaftsinstrumenten kombiniert werden.
Einfache Beantragung
Die Antragstellung ist unkompliziert:
Antragstellende reichen den Kreditwunsch bei ihrer Hausbank ein.
Die Hausbank beantragt eine Garantieübernahme über kapital.ermoeglicher.de bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
Nach Garantieübernahme stellt die Hausbank den Refinanzierungsantrag bei der KfW, die diesen automatisiert prüft und zusagt.
Zwei Laufzeitvarianten bieten Flexibilität und Planungssicherheit. Dieses Förderangebot setzt neue Maßstäbe für die Unterstützung von Gründungen und Unternehmensnachfolgen in Deutschland.
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