Mehr Kohle in Corona-Zeiten (3)

(Zierbild: Pixabay)
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Pandemie, Lockdown, Kurzarbeit: Bereits im Jahr 2020 haben die Wirtschaft und vor allem viele kleinere Betriebe stark gelitten. Gerade im Handwerk ist Home Office keine Lösung. Allerdings gibt es im neuen Jahr 2021 auch Gutes zu vermelden. Wir haben einen Überblick der aktuellen Fördermittel in vier Teilen für kleine und mittlere Unternehmen zusammengestellt. Im dritten Teil zeigen wir Ihnen reguläre Fördermittel.

Reguläre Fördermittel
Auch außerhalb von Corona-Zuschüssen kann beinahe jede Handlung eines Unternehmens durch Zuschüsse gefördert werden - zum Beispiel mit Krediten und Förderprogrammen der KfW-Bank. Üblicherweise sind solche Kredite über die Hausbank zu beantragen. Da Berater häufig nicht auf Handwerker und deren Unternehmen spezialisiert sind, bietet die KfW Bank online eine Vertriebs- und Serviceplattform an. Dort können Kreditsteller innerhalb weniger Minuten erfahren, ob ihr Vorhaben förderungsfähig ist. Weitere Vorteile eines KfW-Kredits sind niedrigere Zinssätze im Gegensatz zu anderen Bankkrediten, längere Laufzeiten und eine spätere Rückzahlung. Allerdings gibt es häufig einen maximalen Auszahlungsbetrag, der nicht überschritten werden kann. 

Über 3.000 Förderungsprogramme
Die KfW-Bank, die EU und die Landesförderungsinstitute bieten etwa 3.000 staatliche Förderungsprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen. Abhängig vom entsprechenden Programm können folgende Leistungen beantragt werden:

  • Zinsgünstige Kredite
  • Bürgschaften
  • Subventionen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt Informationen zu den Förderbanken, über die Handwerker die Subventionen beantragen können. Sie begleiten auch den Förderantrag und identifizieren Förderprogramme.
  • Haftungsfreistellungen: Förder- und Bürgschaftsbanken unterstützen vor allem kleine und junge Unternehmen, die keine ausreichenden Sicherheiten für einen Bankkredit haben.
  • Beteiligungskapital: Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen Zuschüsse zur Förderung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung und sind im Gegenzug am Gewinn beteiligt.
  • Zuschüsse: Falls Zuschüsse gewährt werden, sind diese ausgewiesen und zur Tilgung des Kredits gedacht. Eine Barauszahlung ist daher nicht möglich. Zudem sind diese Zuschüsse limitiert und können aufgebraucht werden, was zu einem Zusagenstopp führt. 
     

Den kompletten Artikel finden Sie in Naturstein 06/2021.

(Veröffentlicht am 10. Mai 2021) 
 

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