Dürfen Steinmetze keramische Fliesen verlegen?

Steinmetze dürfen Fliesen verlegen! Handwerksrecht und Ausbildung geben grünes Licht – besonders bei Großkeramik. (Bild: KI-generiert)

Dürfen Steinmetze keramische Fliesen verlegen? Was sagt das Handwerksrecht? JA! 

Sowohl in der Aus- und Weiterbildung werden solche Tätigkeiten vermittelt - ein paar Beispiele:
- Ausbildungsrahmenplan der Steinmetzausbildung (z. B. Pos. 11 Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen oder Pos. 12 Verlegen und Versetzen von Platten und Fliesen),
- Rahmenlehrplan (z. B. Lernfeld 9: Innenbereiche mit natürlichen und künstlichen Steinen gestalten und ausführen)
- Meisterprüfungsordnung (z. B. Teil 7 Werksteine, Bekleidungen und Beläge aus natürlichen und künstlichen Steinen für den Innen- und Außenbereich entwerfen, herstellen,     verlegen, ansetzen und versetzen)

Laut Handwerksordnung § 5 können auch Arbeiten in anderen Handwerken ausgeführt werden, wenn sie mit dem Leistungsangebot des eigenen Gewerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Das dürfte beim Verlegen von keramischen Fliesen gegeben sein, da sich beispielsweise die Verlegetechniken, nötige Verlegeuntergründe, bauchemische Klebe- oder Mörtelprodukte nicht wesentlich unterscheiden.

In der Praxis ist es vermehrt so, dass der Umgang mit keramischen Produkten bei vielen Betrieben zum betrieblichen Alltag gehört. Beispielsweise für die Be- und Verarbeitung von Großkeramik (z. T. mit Plattengrößen von bis zu 300 x 130 cm) müssen Großmaschinen eingesetzt werden, die v. a. im Steinmetzhandwerk typisch sind (wie z. B. Wasserstrahlanlagen oder CNC-Bearbeitungszentren). Beispielsweise raumhohe Wandplatten in Badezimmern, monolithische Duschböden, Küchenarbeitsplatten oder sonstige Ausstattungsgegenstände aus Großkeramik werden regelmäßig nur von Steinmetzbetrieben hergestellt.

 

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