Barrierefreies Bauen: Komfortabel und stolperfrei

(Foto: BETTE GmbH & Co. KG)
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Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische
und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz BGG). Wir haben Ihnen einige Hinweise für das barrierefreie Bauen zusammengestellt. 

Barrierefrei Bauen: Was zu beachten ist
Barrierefreie bzw. stufenlose Bau lösungen sind sorgfältig zu planen. Ihre Ausführung ist zwischen allen Beteiligten abzustimmen.

  • Barrierefreie Schwellen sind mit dem Auftraggeber als Sonderlösung zu vereinbaren. Der Auftraggeber ist über alle Risiken aufzuklären, auch darüber, dass die Regeln für die Abdichtung und die DIN 18040 Barrierefreies Bauen nicht im Einklang miteinander stehen. Fehlende oder mangelhafte Aufklärung im Vorfeld einer solchen Maßnahme begünstigen spätere Streitigkeiten.
  • Der Planer hat die konstruktiven Voraussetzungen zu schaffen und geeignete Produkte auszuschreiben. Der Dachdecker muss den Anschluss an ein geeignetes Türelement sorgfältig eindichten. Bei der Ausführung des angrenzenden Terrassen- oder Balkonbelags sind Maßnahmen zu ergreifen, die dauerhaft rückstauendes oder drückendes Wasser im Türanschluss ausschließen.
  • Wird nach DIN 18040 ausgeführt, sind Stufen im Schwellenbereich nicht zu lässig. Die Oberkante der Abdichtung endet dann immer unterhalb des Belagsniveaus. Auch deshalb muss Stauwasser in diesem Bereich jederzeit ausgeschlossen werden. Das ist nur mit einer Entwässerungsleitung, einem aufgestelzten Belag oder einer leistungsfähigen Drainageschicht unterhalb des Belags möglich. Es bedeutet auch, dass lose Plattenbeläge, die allein auf Kies oder Splittschichten als Drainageschicht verlegt sind, nicht in Frage kommen. Sie können durch Schmutz versotten, der über die offenen Fugen im Laufe der Zeit eindringt.
  • Kastenrinnen sind nur eingeschränkt geeignet, da eine verzögerungsfreie Wasserableitung bei ihnen in Zweifel zu ziehen ist: Aufgrund eines Lochanteils von 30–40 % können Ablagerungen bzw. Verschmutzungen die Rinne verstopfen. Deshalb sollten sie über zusätzliche, entsprechend dimensionierte Abläufe und Leitungen entwässern. Empfehlenswert sind separat einge baute Rohre oder Kanäle.
  • Wenn Gitterrostrinnen nur über leistungsfähige Drainageschichten entwässern, müssen diese über ein Schmutzgitter zwischen Rahmen und Gitterrost verfügen. Damit wird eine Beeinträchtigung der Drainage und damit der Wasserableitung vermieden. Schmutzgitter haben die Funktion eines Laubfangs und sind in regelmäßigen Abständen zu reinigen, bei hohem Laubanfall mindestens ein- bis zweimal jährlich.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in Naturstein 2/2021, ab Seite 30. 

(Veröffentlicht am 4. März 2021)

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