Ab 2025 nur noch E-Rechnungen
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Das Ende der Papierrechnung naht: Ab dem 1. Januar 2025 gilt für inländische steuerpflichtige B2B-Umsätze die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Auch eine einfache PDF-Rechnung reicht dann nicht mehr aus. Das Gesetz verlangt E-Rechnungen in einem strukturierten Format, das die europäische Norm EN 16931 erfüllen muss. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm.
Grundsätzlich müssen ab 1. Januar 2025 alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für den Versand von E-Rechnungen wurden Übergangsfristen festgelegt. Papierrechnungen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2026 versendet werden – PDF-Rechnungen nur mit Zustimmung des Empfängers.
Ab 2027 richten sich die Bestimmungen nach dem Vorjahresumsatz. Spätestens ab 2028 müssen dann alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Hinter der Regelung steht das Ziel, Umsatzsteuerbetrug (in Höhe von rund 23 Milliarden €) zu bekämpfen.
Weitere, detaillierte Infos bietet die IHK Darmstadt hier