Fokus auf Lärmschutz auf Baustellen

Gehörschutz gegen Lärm auf der Baustelle oder im Betrieb.
Mit Gehörschutz gegen Lärmschwerhörigkeit (Foto: Jan-Peter Schulz, BG BAU)

Verbände, Gewerkschaft und Berufsgenossenschaft nutzten den Tag des Lärms am 24. April, um für Lärmschutz auf Baustellen zu werben.

Verbände, Gewerkschaft und Berufsgenossenschaft nutzten den Tag des Lärms am 24. April 2024, um für Lärmschutz auf Baustellen zu werben.

Den Tag des Lärms am 24. April nahmen Verbände, Gewerkschaft und Berufsgenossenschaft zum Anlass, auf einer Pressekonferenz für den Lärmschutz auf Baustellen zu werben. Lärmschwerhörigkeit sei in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen die häufigste gemeldete Berufskrankheit – Tendenz steigend. 

Dieser Entwicklung wollen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDH), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit verstärkter Aufklärung begegnen. "Damit die Leute ihre Ohren schützen, brauchen wir passgenaue Schutzmaßnahmen", so Gerhard Citrich von der IG BAU. Genannt wurden technische Lärmschutzmaßnahmen wie leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren wie z.B. lärmgeminderte Druckluftdüsen oder schallgedämmte Sägeblätter für Kreissägen. Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln schirmen die Lärmquelle ab. 

Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken müssten den Beschäftigen ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag zur Verfügung gestellt werden. Eine Tragepflicht bestehe ab einem Wert von 85 dB(A). 

Die BG BAU fördert die Anschaffung entsprechender Schutzausrüstungen mit finanziellen Zuschüssen. Infos unter www.bgbau.de/praemien
 

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