Corona-Praxis: Soforthilfe beantragen

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Am Montag wurden Soforthilfen für Solo-Selbstständige Kleinunternehmen und Freiberufler verabschiedet. Entscheidend für den Antrag auf Soforthilfe ist, in welchem Bundesland das Unternehmen seinen Sitz hat. Das Werkzeugforum.de hat eine Liste mit Kontaktdaten zur Antragstellung zusammengestellt. 

 

Baden-Württemberg

Anträge können gewerbliche und Sozialunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler/-innen mit bis zu 50 Beschäftigten stellen. Die Förderungssumme erfolgt als nicht rückzahlbare Einmalzahlung für drei Monate gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten: mit bis zu 5 Beschäftigten 9.000 Euro, bis zu 10 Beschäftigten 15.000 Euro und mit bis zu  50 Beschäftigten 30.000 Euro
Soforthilfe in Baden-Württemberg beantragen


Bayern

Im Freistaat Bayern sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 250 Erwerbstätigen antragsberechtigt. Die Soforthilfe staffelt sich nach der Zahl der Erwerbstätigen und liegt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Es gibt einen Umrechnungsschlüssel für Teilzeitkräfte und Geringfügigverdienende in Vollzeitäquivalente.
Alle Infos und das Antragsformular zur Soforthilfe in Bayern 


Berlin

In Berlin muss der Antrag auf Soforthilfe bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden. Es stehen insgesamt 100 Mio. zur Verfügung.
Soforthilfe in Berlin beantragen


Brandenburg

In Brandenburg übernimmt die Investitionsbank des Landes die Auszahlung der Soforthilfe. Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter liegt der Zuschuss zwischen 9.000 und 60.000 Euro.
Antrag stellen in Brandenburg


Bremen

In Bremen werden Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler und Solo-Selbstständige gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 5.000 Euro, in Einzelfällen bis max. 20.000 Euro
Antrag in Bremen stellen


Hamburg

In Hamburg werden Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten unterstützt. Die Förderung staffelt sich nach Anzahl der Mitarbeiter. arbeitet man derzeit noch an der Umsetzung zur Soforthilfe. Weitere Informationen bei der IFB Hamburg unter Tel. 040 42828-1500 

Antrag und Details für Hamburg


Hessen

In Hessen soll das Soforthilfe-Programm am 30. März starten. Dann finden Antragsteller alle Informationen hier: www.rpkshe.de/coronahilfe/


Mecklenburg-Vorpommern

Die Antragstellung erfolgt in diesem Bundesland über das Förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Hier können Sie sich das Formular herunterladen: Antrag herunterladen


Niedersachsen

Die Registrierung für Soforthilfe erfolgt über NBank. Die Soforthilfe erfolgt gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten bis maximal 20.000 Euro. Informationen für Niedersachsen finden Sie hier: www.nbank.de


Nordrhein-Westfalen

In NRW werden Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, Freiberufler und Solo-Selbstständige gefördert. Der Zuschuss ist nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt von 9.000 Euro bis 25.000 Euro.
Antrag in NRW stellen


Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind antragsberechtigt Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro, Unternehmen über 5 bis 10 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro erhalten. Informationen gibt es bei der Investitions- und Strukturband Rheinlad-Pfalz.


Saarland

Die saarländische Landesregierung stellt 30 Mio. Euro für Soforthilfen zur Verfügung. Gefördert werden Kleinunternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern und Solo-Selbstständige mit einem Zuschuss von 3.000 bis 10.000 Euro. Antragsteller laden sich den Antrag herunter, füllen ihn aus, fotografieren oder scannen ihn und schicken ihn an das Ministerium: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Antrag für Saarland herunterladen
Weitere Informationen unter: www.saarland.de
 

Sachsen

Ansprechpartner in Sachsen ist die Sächsische AufbauBank. Alle Informationen und Formulare gibt es hier.


Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hält 150 Mio. Euro für Soforthilfen bereit. Die Zuschüsse werden gestaffelt nach Mitarbeiterzahl ausgezahlt und liegen zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro. Ab dem 30. März können sich Unternehmen den Antrag hier herunterladen.


Schleswig-Holstein

Der Antrag auf Soforthilfe wird bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt. 
Gefördert werden Unternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern. Der Zuschuss staffelt sich nach Mitarbeiterzahl.


Thüringen

Abhängig von der Mitarbeiterzahl zahlt Thüringen eine soforthilfe von 3.000 bis 30.000 Euro. Den Antrag stellen Sie bei der Thüringer Aufbaubank.

(veröffentlicht am 28. März 2020)