Wiedereinführung der Meisterpflicht für 12 Gewerke

Der Bundestag hat für zwölf Gewerke, darunter die Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger sowie Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, die Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Februar 2020 in Kraft treten.

Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold begrüßt die Entscheidung des Bundestags. "Die Abschaffung der Meisterpflicht für über 50 Gewerke durch die frühere rot-grüne Bundesregierung hat zu weniger Qualität, mehr Betriebsschließungen und weniger Fachkräften geführt", sagt er.

Drei Gründe sprechen für den Meister, so Reichhold. Zum einen schaffen Meisterbetriebe Ausbildungsplätze und geben dadurch jungen Menschen eine hochwertige Qualifikation, zum anderen steht der Meister für Qualitätsarbeit. "Wohl niemand würde sich von einem Arzt operieren lassen, der die entsprechende fachliche Qualifikation nicht hat", sagt Reichhold. 
Der Meisterbrief sei gelebter Verbraucherschutz, denn über 40 % der zulassungsfreien Betriebe sind sog. Solo-Selbstständige. Und diese Betriebe bestehen häufig nicht lange am Markt. Wenn ein Betrieb schließen muss, gibt es keine Gewährleistung mehr auf die erbrachten Arbeiten. 
Auch aus Wettbewerbssicht sei die Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs sinnvoll. "Wer als Einzelkämpfer einen Betrieb führt, muss keine Mitarbeiter zahlen, bildet keinen Nachwuchs aus. Natürlich kann derjenige anders kalkulieren und Niedrig-, oft sogar Tiefstpreise anbieten. Das geht aber zu Lasten der Betriebe, die Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen haben und zur Sicherung des Wohlstands unserer Gesellschaft beitragen."

(veröffentlicht am 23. Dezember 2019)