Wie Grabsteine zu Denkmälern werden

Die Grabesruhe in der Schweiz ist bei einem Reihengrab auf 20 Jahre begrenzt. Bei Privatgräbern beträgt sie 25 Jahre, kann aber verlängert werden. Aufgrund der gesetzlichen Frist müssen im Friedental in Luzern jährlich etwa 300 Grabsteine abgebaut werden, wobei Namen, Geschichten und Bildhauerkunst verloren gehen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Friedhofsverwaltung der Stadt Luzern vor 20 Jahren eine Inventarliste von Grabmälern erstellt, die ein Fachgremium als erhaltenswert erachtete. Darunter fallen u.a. die Grabsteine von bekannten Persönlichkeiten oder solche, die aus gestalterischen Gründen herausstechen.

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(Veröffentlicht am 30. Oktober 2018)