Wann muss Gehörschutz sein?

Monatlich wird eine Frage des Monats beantwortet. (Foto: hs-pr)

Jeden Monat befasst sich die Internetseite www.praxis-psa.de mit einer Leserfrage und gibt darauf eine Antwort. Die Frage des Monats April lautet: Wann muss Gehörschutz sein?
Das subjektive Empfinden für störende Lärmbelästigung ist unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb gibt es objektive Maßstäbe. In der „Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“ (TRLV) heißt es, dass ein Gehörschutz ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) oder einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C) zu benutzen ist. Wer allerdings bereits einen Innenohrschaden hat, für den gilt nach der TRLV „Lärm“, dass ein Gehörschutz schon konsequent ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) zu tragen ist.

(Veröffentlicht am 10.04.2018)

Autor/in: Savannah Blank